1. Nachstehende
Bedingungen gelten für alle, auch zukünftige Verträge und Lieferungen.
Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch
wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit Entgegennahme der
gelieferten Ware erklärt sich der Besteller mit diesen Bedingungen
einverstanden. Mündliche Nebenabsprachen, Zusicherungen, Änderungen des
Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit unserer
schriftlichen Bestätigung.
2. Alle Angebote sind
freibleibend. Sämtliche Preise verstehen sich unverpackt, ab St. Georgen i. Att.,
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Aufträge ohne Preisvereinbarung
gelten unsere am Liefertag gültigen Listenpreise. Sondermaße bedingen
Mehrpreise. Unfreie Rücksendungen von Verpackungen sind ausgeschlossen.
Entsorgungskosten, die außerhalb unseres Hauses entstehen, werden nicht
anerkannt. Soweit ausdrücklich keine Verpackung gewünscht wird, sind
Beschädigungen auf dem Transportweg kein Reklamationsgrund. Die Lieferung
erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Lieferzeitangaben sind
unverbindlich. Die Lieferung von sperrigen Artikeln erfolgt aus Transportgründen
in Baugruppen bzw. zerlegt / unmontiert. Ereignisse höherer Gewalt sowie Streik,
Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzug der Vorlieferanten oder sonstige
unvorhersehbare Umstände verlängern die Lieferzeit angemessen. Bei Lieferverzug
kann der Besteller nach Ablauf der vereinbarten Nachfrist vom nicht erfüllten
Teil des Vertrages zurücktreten. Bereits erfüllte Teillieferungen sind davon
ausgeschlossen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind
- soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
3. Alle gelieferten Waren
bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbedingung
unser Eigentum. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen des ordnungsgemäßen
Geschäftsvorganges gestattet. Verfügt der Besteller über nicht bezahlte Ware, so
tritt er seinen Kaufpreisanspruch aus der Weiterveräußerung in der Höhe unserer
Forderungen an uns ab. Er ist verpflichtet, uns den Käufer zu nennen und diesem
gegenüber unseren Eigentumsvorbehalt durch Verlängerung aufrechtzuerhalten. Wird
nicht bezahlte Ware eingebaut oder in ein Gebäude an- oder eingefügt, so daß sie
zum wesentlichen Bestandteil wird, so hat der Kunde uns eine angemessenen Zeit
vorher darüber zu informieren. Die sich daraus ergebenden Forderungen tritt er
bereits jetzt an uns ab. Verfügungen über nicht bezahlte Ware, die nicht zum
Forderungsübergang führen, sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung
zulässig. Von einer Pfändung oder sonstigen Beschlagnahme durch Dritte ist dem
Verkäufer unverzüglich Mitteilung zu machen.
4. Die Ware ist sofort
bei Übernahme auf Mängel zu untersuchen und ggf. zu rügen.
Alle Abbildungen sind
unverbindlich. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Maß-, Gewichts-,
Mengen- und Qualitätsangaben erfolgen in ca.-Werten und sind ebenfalls
unverbindlich. Genaue Angaben erhalten Sie auf Anfrage, schriftlich.
6. Zahlungen sind netto 30
Tage nach Rechnungsdatum fällig. Eventuell gegebene Rabatte sowie die
Freimachung von Warensendungen sind bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles
ungültig und werden nachgefordert.
Bei Zielüberschreitung
werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet. Für die
nachträgliche Berechnung der Frachtkosten wird der Tarif unserer Hausspedition
ab Lager der Attergauer Steigtechnik GmbH bis zur Abladestelle des Bestellers
herangezogen.
7. Erfüllungsort für alle
sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten ist St. Georgen i. Attg.. Als
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag gilt Vöcklabruck.
Ergänzend zu den Vertragsbedingungen gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Dies gilt auch bei Verträgen mit Auslandsbeteiligungen.
8. Hinweise darüber, daß
unsere Ware den Unfallverhütungsvorschriften, Normen und dergleichen
entsprechen, erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne
Verbindlichkeit. Für sämtliche von uns gelieferten Teile gelten die Garantie-
und Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers. Wir haften nur auf Grund
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen. Soweit wir haften, verpflichten wir uns
bei Mängeln, die innerhalb der Garantiefrist auftreten, Nachbesserungen in für
beide Seiten angemessenem Zeitraum zu leisten. Ist Nachbesserung für Käufer oder
Verkäufer unzumutbar, hat der Käufer das Recht auf Ersatzlieferung. Statt dessen
können wir dem Besteller in geeigneten Fällen auch den Minderwert angemessen
vergüten. Sonstige Ansprüche des Bestellers, insbesondere
Schadensersatzansprüche sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Die
Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Lieferung. Als Nachweis gelten
Lieferschein oder Rechnung, bei Sonderanfertigungen - wenn vereinbart - das
Abnahmeprotokoll. Die Gewährleistung erstreckt sich auf alle Material-,
Verarbeitungs- oder Konstruktionsfehler, für die uns nach unserer Feststellung
ein Verschulden trifft. Nicht unter die Gewährleistung fallen der natürliche
Verschleiß, Schäden durch unsachgemäße Montage und / oder Behandlung oder
Veränderung der Ware. Alle weiteren Ansprüche, auch Folgeschäden sind
ausgeschlossen. Stimmen wir einem vom Besteller gewünschten Umtausch oder einer
Rücknahme zu, so hat dieser die gesamten daraus entstehenden Kosten zu tragen.
Die zurückgesandte Ware muß sich in neuwertigem, verkaufsfähigem Zustand
befinden. Bei Sonderanfertigungen und Maßänderungen sind Umtausch oder Rücknahme
ausgeschlossen.
9. Der Käufer erteilt
seine ausdrückliche Einwilligung, daß beim Verkäufer personen- und
firmenbezogene Daten aller Kunden über EDV gespeichert und verarbeitet werden.
10. Sollte eine Bedingung
dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird hierdurch
die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit nicht berührt.